zu enges Parkhaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mietete einen Stellplatz in einer Hochgarage am Flughafen online und fuhr darauf vor Ort um mein Fahrzeug abzustellen. Es Empfang mich ein Mitarbeiter dieses Parkhauses vor Ort in der Garageneinfahrt und wies mir einen Stellplatz in der 3 Etage zu. Als ich die erste Auffahrt (nach einer Kurve liegend) zur ersten Etage anfahren wollte, war es nur durch Vor- und Rückwärtsfahren möglich, das Fahrzeug in die richtige Position zu bekommen um diese anzufahren.
Ich stieg nochmals aus meinen Fahrzeug aus und fragte den Mitarbeiter der mir den Platz zuteilete und dabei zuschaute ob er wirklich der Meinung ist, das dies für meine Fahrzeugröße ein Problem darstellt, das Parkhaus zu befahren. Es handelt sich hierbei um eine Leihgabe BMW Baureihe 5 mit einer Länge von 4,91 Meter. Er meine es wäre kein Problem.
Ich ging davon aus, das der Mitarbeiter im Gegensatz zu mir die Gegebenheiten des Parkhauses kannte.
Darauf setzte ich die Fahrt fort. Es handelt sich hier um eine einspurige enge Fahrspur ohne Auszeichnung der Fahrbahnbreite durch eine Leitplanke gesichert. Gefühlt waren an beiden Seiten maximal 10-20 cm zur Planke, wobei diese innen zum vorstehenden Bordstein stand.
Ich erblickte nach der Auffahrt eine 90 Grad Kurve des Parkhauses in der ersten Etage, die sich mit mehrfachen rangieren mit nur wenigen Zentimetern Platz am Fahrzeug befahren lies. Es behinderte dabei die Fahrspurbreite der Auffahrt selbst, sowie auch das Ende des Gebäudes bei der 90 Grad Kurve.
Die Kurve auf Parkdeck 3. (Dach) wurde nochmals schmaler.
Es gelang mir in diesem kleinen Parkhaus nach 30 Minuten meinen Stellplatz zu erreichen, wobei es sich bei dieser Zeit zu 95 % nur um rangieren handelte. Dies bewältigte ich mit schwitzen nur mit Beschädigungen an den Felgen.
Ich ging darauf zu diesem Mitarbeiter und beschwerte mich darüber, dass er mein Fahrzeug gesehen hat und mir trotz dessen diesen Stellplatz zugeteilt hat, da meine Felgen dabei durch den Bordsteinen zerkratzt wurden. Er schwieg und erledigte den gleichzeitigen Auftrag mich zum Flughafen zu bringen. Ich nahm es hin.
Nach meiner Rückkehr wurde ich von diesem Mitarbeiter wieder vom Flughafen in das Parkhaus verbracht und wollte meine Heimreise antreten. Ich fuhr auf dem Parkdeck die erste 90 Grad Linkskurve an (diese einspurige Fahrbahn, war Ein und Ausfahrt) und rangierte dort 10-15 Minuten mein Fahrzeug Vor und Zurück um in dieser Kurve das Fahrzeug so zu stellen dass, das ich die Abfahrt dachte, diese passieren zu können. Dabei stieg ich immer wieder aus meinen Fahrzeug aus um mich um die nicht einsehbaren Abstände zu Leitplanke und Bordstein einzusehen. Es waren an der linken Front zur Leitplanke 2 Zentimeter Platz, um die Kurve ohne Schaden an der Front anzufahren. Ich Fuhr die Kurve im Rollen an, die sich genau in höhe der Abfahrt befand und der Bordstein auf der rechten Seite zerkratzte mir dabei die hintere rechte Seite des Fahrzeuges. zirka 20 Zentimeter lang. Ich hielt darauf in der unteren Etage an und schaute mir den Schaden an.
Darauf beging ich diese Kurve nochmals, wobei mir auffiel, das in den Kurven bereits an den Bordsteinen versucht wurde diese abzuschlagen bzw. mit einer Trennscheibe zu entfernen, was aber so auch Schaden unter den Fahrzeug erzeugte, da dies nicht in Bodennähe geschah.(das Kurvenproblem war wohl bereits bekannt, es hafteten auch weiter Lacke an diesen) Nach 45 Minuten hatte ich die Ausfahrt erreicht und bad den Mitarbeiter den Vorfall zu protokollieren, was aber verneint wurde.
Ich trat meine Heimreise an.
Folgende Frage stellt mich zu diesem Sachverhalt. Kann ich gegenüber den Parkhausbetreiber Schadensersatz verlangen, und oder macht es Sinn diesen Fall weiter zu verfolgen. Wenn ja wie ist die Vorgehensweise/ Anzeige an den Betreiber selbst. Auf welcher Grundlage soll dieser Fall angezeigt werden.
Vielen Dank im Voraus