Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Vorliegend gehe ich aufgrund Ihrer Informationen davon aus, dass Sie in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen wohnen. Insoweit ist für Sie das MG-NRW (Meldegesetz - NRW) einschlägig.
Zu muss ich mich bei meiner freundin anmelden ?
Sie müssen sich nach § 13 Absatz 1 MG-NRW dann bei Ihrer Freundin innerhalb einer Woche anmelden, wenn dies dort Ihre Wohnung ist.
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, vgl. § 15 MG-NRW.
Insoweit könnten auch Ihre Geschäftsräume als Wohnung in Betracht kommen, wenn Sie dort wohnen und schlafen. Als Hauptwohnung ist jedoch die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners anzusehen. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt, vgl. § 16 Absatz 2 MG-NRW.
Die Behörde stellt sich hier auf den Standpunkt, dass Sie in Ihrem Ladenlokal lediglich arbeiten aber Ihren Schwerpunkt der Lebensbeziehung bei Ihrer Freundin haben. Begründet kann dieser Standpunkt dadurch werden, dass Sie lediglich nur zwei bis dreimal in Ihrem Geschäft schlafen.
Insoweit werden Sie sich wohl bei Ihrer Freundin anmelden müssen.
Zu kann die stadt eine anmeldung in meiner firma verweigern ?
Insoweit hat die Behörde ein Ermessen. Dies können Sie nur gerichtlich überprüfen lassen. Ich beurteile die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall als gering.
Zu muss ich mit strafe rechnen, weil ich nicht gemeldet bin ?
Wenn Sie nicht gemeldet sind, könnte in Ihrem Fall § 37 MG-NRW in Betracht kommen. Danach kann eine Geldbuße bis 1000 Euro verhängt werden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen diesbezüglich nichts anderes mitteilen kann, aber dies ist eine ehrliche Beuteilung Ihres Falles. Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiter geholfen habe und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
André Neumann
Rechtsanwalt
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