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wohnen in der firma - stadt lehnt anmeldung ab - besteht nicht meldepflicht ?

| 9. Juli 2008 12:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt André Neumann

sehr geehrte frau rechtsanwältin,
sehr geehrter herr rechtsanwalt,

ich bin seit ca. 3 ½ Jahren selbstständig,
ich bin seit 1992 geschieden, und wohne seitdem alleine,
jedoch habe ich seit 11 Jahren eine Freundin, die auch einen eigenen Haushalt hat, sie ist verwitwet, und hat 4 Kinder, ( 3 ausgezogen, 1 wohnt noch zuhause)

Im Januar 2003 habe ich eine umschulung über das arbeitsamt gemacht, und wollte mich danach mit einer ich-ag selbstständig machen,

während der umschulung habe ich meine wohnung aufgegeben, und im internat der schule gewohnt, dort war ich auch gemeldet,

im dezember 2004 habe ich dann gewerbe angemeldet, und ein ladenlokal angemietet,
dieses war mit 2 Räumen plus Keller, WC und Wohnküche auf ca. 75 m² ausgestattet,
ich habe mich dann dort angemeldet, und gearbeitet und gewohnt,

im dezember 2006 bin ich dann in ein anderes ladenlokal umgezogen,
wieder mit küche, wohnraum, wc, ect. --- auf ca. 70 m²,
und habe mich dort anmelden wollen, jedoch hat die stadt dies abgelehnt,

begründung:
das ladenlokal wäre kein fester wohnsitz, die stadt hat mich dann vom letzten ladenlokal zwangsabgemeldet, und wieso auch immer im nachbarschaftsbereich meiner freundin ermittelt, das ich mich dort sehr oft aufhalte,

ich „müsse“ mich dort anmelden,

ich verweigerte die anmeldung bei meiner freundin,
sie möchte das auch nicht, und tatsache ist, das ich mich von ca. 7:00h – 23:00h, und zwar 7 tage (auch sonntags) im geschäft aufhalte, auch schlafe ich 2-3 mal die woche im geschäft,

nach dem ich nun natürlich lange zeit unangemeldet geblieben war, und mein ausweis mittlerweile abgelaufen ist, wollte ich den ausweis erneuern bzw. verlängern,

die stadt lehnt das ab, bis ich angemeldet bin,
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muss ich mich bei meiner freundin anmelden ?
kann die stadt eine anmeldung in meiner firma verweigern ?
muss ich mit strafe rechnen, weil ich nicht gemeldet bin ?

bitte helfen sie mir,

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Vorliegend gehe ich aufgrund Ihrer Informationen davon aus, dass Sie in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen wohnen. Insoweit ist für Sie das MG-NRW (Meldegesetz - NRW) einschlägig.

Zu muss ich mich bei meiner freundin anmelden ?

Sie müssen sich nach § 13 Absatz 1 MG-NRW dann bei Ihrer Freundin innerhalb einer Woche anmelden, wenn dies dort Ihre Wohnung ist.
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, vgl. § 15 MG-NRW.
Insoweit könnten auch Ihre Geschäftsräume als Wohnung in Betracht kommen, wenn Sie dort wohnen und schlafen. Als Hauptwohnung ist jedoch die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners anzusehen. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt, vgl. § 16 Absatz 2 MG-NRW.

Die Behörde stellt sich hier auf den Standpunkt, dass Sie in Ihrem Ladenlokal lediglich arbeiten aber Ihren Schwerpunkt der Lebensbeziehung bei Ihrer Freundin haben. Begründet kann dieser Standpunkt dadurch werden, dass Sie lediglich nur zwei bis dreimal in Ihrem Geschäft schlafen.
Insoweit werden Sie sich wohl bei Ihrer Freundin anmelden müssen.

Zu kann die stadt eine anmeldung in meiner firma verweigern ?

Insoweit hat die Behörde ein Ermessen. Dies können Sie nur gerichtlich überprüfen lassen. Ich beurteile die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall als gering.


Zu muss ich mit strafe rechnen, weil ich nicht gemeldet bin ?

Wenn Sie nicht gemeldet sind, könnte in Ihrem Fall § 37 MG-NRW in Betracht kommen. Danach kann eine Geldbuße bis 1000 Euro verhängt werden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen diesbezüglich nichts anderes mitteilen kann, aber dies ist eine ehrliche Beuteilung Ihres Falles. Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiter geholfen habe und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

André Neumann

Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. Juni 2010 | 09:59

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alles sehr zu meiner zufriedenheit,
entschuldigung für die späte bewertung, jedoch bin ich sehr beschäftigt,
mfg

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