Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie diese Person offiziell auf nehmen, sollte man einen Mietvertrag schließen.
Dann haben Sie Rechte und Pflichten eines Vermieters.
Sie müssen die Mieteinnahmen versteuern.
Sie werden die Person dann auch nur noch los, wenn Sie ihr kündigen. Einen Mieter kann man aber nicht so ganz einfach kündigen.
Der Schritt will also gut überlegt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
... und was könnte passieren, wenn ich die Person offiziell ohne
Mietvertrag bei mir im Haus anmelde, da ich ja eh keine Miete fordere?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie flgt:
Dann sind Beide im Prinzip mehr oder weniger rechtlos.
Die andere Person könnte dann aber darauf pochen, dass ein mündlicher Mietvertrag vorliegt.
Daher sollte man dann schon etwas schriftlich vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen