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wer zahlt die zinsen
14. Dezember 2015 14:56
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Preis:
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Historischer Preis
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|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
habe ein mit Nießbrauchrecht und Schulden belastetes Haus geerbt.
Bis jetzt war es so, das ich die Tilgung und der Nießbraucher die Zinsen für das Darlehen
abtragen mußte.
Jetzt habe ich das Haus verkauft und das Darlehen mit Zinsen getilgt.
Frage:
Kann ich die Rest Zinsen die ich bei der Ablösung gezahlt habe weiterhin beim
Nießbraucher geltend machen?
MfG.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Das können Sie jedenfalls dann in rechtlich unbedenklicher Weise, wenn der Nießbraucher zur Abtragung der Zinsen verpflichtet gewesen ist.
In diesem Zusammenhang sollten Sie Ihren Sachverhalt ergänzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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