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wer zahlt die zinsen

14. Dezember 2015 14:56 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
habe ein mit Nießbrauchrecht und Schulden belastetes Haus geerbt.
Bis jetzt war es so, das ich die Tilgung und der Nießbraucher die Zinsen für das Darlehen
abtragen mußte.
Jetzt habe ich das Haus verkauft und das Darlehen mit Zinsen getilgt.
Frage:
Kann ich die Rest Zinsen die ich bei der Ablösung gezahlt habe weiterhin beim
Nießbraucher geltend machen?

MfG.

14. Dezember 2015 | 15:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Das können Sie jedenfalls dann in rechtlich unbedenklicher Weise, wenn der Nießbraucher zur Abtragung der Zinsen verpflichtet gewesen ist.

In diesem Zusammenhang sollten Sie Ihren Sachverhalt ergänzen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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