Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angebenen Sachverhalts wie folgt:
Sofern in den Vertragsbedingungen kein Sonderkündigungsrecht für den Fall der Arbeitslosigkeit vorgesehen ist, werden Sie rein rechtlich keine Möglihchkeit haben, aus dem Vertrag vorzeitig entlassen zu werden.
Der Vertrag ist ohne gesonderte Vereinbarung auch bei eintretender Arbeitslosigkeit wirksam.
Sofern Sie allerdings Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation höflich schildern, kann durchaus im Wege der Kulanz eine Einigung erzielt werden.
Versuchen Sie dem Provider Ihre Situation nochmals schriftlich zu schildern und versuchen Sie in diesem Wege eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Rein rechtlich kann ich Ihnen diesbezüglich allerdings keine Hoffnungen machen.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Günthner,
Danke für Ihre Antwort.
Ok, muss also das Jahr absitzen. Aber mal angenommen ich hab keinen Pfennig mehr, was würde dann aus den Vertrag werden?
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Nachfrage.
Dies wird auf das Verhalten des Providers ankommen. Sofern Sie nicht mehr bezahlen, könnte er Ihnen ab einem gewissen Zeitpunkt außerordentlich kündigen und die Beträge bis zum Ende der Laufzeit als Schadensersatz geltend machen.
Um dies zu vermeinden sollten Sie - wie bereits oben angeregt - versuchen eine gütliche Einigung anzustreben.
Grundsätzlich könnten Sie hierfür auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe benatragen und diese für den vorliegenden Sachverhalt bewilligt bekommen.
Mit Beratungshilfe könnte der Rechtsanwalt gegen eine Gebühr von 10 € für Sie tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt