Unser Sohn, dieses Zimmer soll sein Kinderzimmer sein und er kann darin nicht schlafen, sagt es macht „bumm-bumm-bumm" und wir sehen uns gerade dazu gezwungen, in der Küche zu schlafen. ... Wir hätten diese Wohnung niemals gekauft, wenn uns zum Zeitpunkt der Besichtigung oder der Widerrufsfrist von 14 Tagen dieser (bauliche) Mangel aufgefallen wäre. ... Mangel nur die Option, den Kaufpreis nachtraglich zu verringern, sodass wir ggfs eine moderne, professionelle Dämmwand einziehen oder wir treten gar vom Kaufvertrag zurück da davon auszugehen ist, dass der Mangel zu gravierend ist und eine Tauglichkeit der gewöhnlichen Verwendung dieses Zimmer/Immobilie massiv eingeschränkt ist, ein unabhängiger Fachmann kann diesen Umstand gerne und jederzeit überprüfen.