Totalschaden nach nicht mal 100km am 06.01, die Werkstatt hat unzählige gravierende Mängel festgestellt, Kupplung, Motor, Getriebe, alles futsch, wirtschaftlich mehrfacher Totalschaden Im Kaufvertrag habe ich folgende Klausel unterschrieben: Der Käufer ist mit dem Zustand des PKWs einverstanden und hat aus freihen Stücken gekauft. ... Mai 2018 festgestellt wurde rechtfertigt allein der Verkauf eines Pkw als „Bastlerauto" nicht die Annahme einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung dahin, dass eine Reparaturbedürftigkeit des Fahrzeugs jeglichen Ausmaßes vereinbart worden ist. ... Meine Frage: Ist der Händler frei von jeglicher Haftung/Verantwortung, oder nicht ?