Aber folgender Passus ist mir nicht verständlich bzw. bin ich mir nicht sicher ob ich diesen zustimmen sollte: Der Verkäufer erteilt dem Käufer, bei mehreren jedem einzeln, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und über den Tod hinaus Vollmacht, ihn bei der Bestellung der vorgenannten Grundschulden bis zu ……………………….. € nebst bis zu 18 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 15 % hieraus zu vertreten. ... Der Käufer übernimmt solche von ihm in Vollmacht des Verkäufers zur Eintragung beantragte Grundpfandrechte. Die Käufer bevollmächtigten sich gegenseitig, über das Kaufgrundstück und den Anspruch auf Eigentumsverschaffung mit Wirkung für und gegen den anderen zu verfügen, insbesondere die Miteigentumsanteile und entsprechenden Ansprüche auf Eigentumsverschaffung, auch vollstreckbar, zu belasten und persönliche Schuldverpflichtungen für den anderen einzugehen.