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Hauskauf Schlüsselübergabe Grundbuch

5. Februar 2025 02:00 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag. In einer Woche werde ich beim Notar sitzen und eine Immobilie erwerben. Der Verkäufer möchte mir im Kaufvertrag verbieten bereits mit der Renovierung/ Sanierung vor dem Grundbucheintrag zu beginnen. Er meine eine Teizahlung gerne haben, dafür ich einen Hausschlüssel um zu entrümpeln jedoch darf ich einige Gegenstände erst nachdem ich Eigentümer bin entfernen wie z.B. 4 Einbauschränke. Auch möchte er nicht, dass ich Bäume vorzeitig fälle, da ein Gerüst aufgestellt werden soll. Auch Maßnahmen zur Renovierung wie Tapeten oder Entfernung von Teppichboden möchte er nicht bevor das Eigentum auf mich übergeht.

Sprich ich werde eine Teilzahlung leisten um einen Schlüssel zu bekommen, darf aber nichts tun. Dann werde ich den vollständigen Preis bezahlen und muss auf die offizielle Schlüsselübergabe bis zum Grundbucheintrag (was dauert) Warten.

Meine Frage muss ich im Kaufvertrag erwähnen dass der Besitzübergang nach der Vollständigen Kaufpreiszahlung an mich übergeht oder ist das BGB regelt?

Kann ich als Besitzer nichts tun, wenn er mir als Eigentümer alles verbietet bis zum Grundbucheintrag?

Mein Darlehen fange ich an zu zahlen, sobald er den Kaufpreis bekommen hat. Einziehen wird mir ebenfalls verboten. Muss somit doppelte Miete zahlen bis zum Grundbucheintrag.

Des Weiteren hat ein Nachbar ebenfalls einen Schlüssel um nach den Rechten zu sehen. Hab ich hier die Macht zu sagen, als Besitzer nach der Kaufpreiszahlung, darf er das Haus nicht mehr betreten und soll seinen Schlüssel abgeben?

Das will der Verkäufer nicht. Er soll auch seinen Schlüssel erst abgeben wenn ich Eigentümer bin.

Hab ich den keine Rechte als Käufer und nach Kaufpreiszahlung Besitzer der Immobilie?

Vielen Dank im Voraus

Irene Funk

5. Februar 2025 | 03:39

Antwort

von


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Guten Morgen,

die vom Verkäufer vorgesehene Regelung, wonach Schlüsselübergabe erst nach erfolgter Grundbuchumschreibung stattfinden soll, ist sehr ungewöhnlich und auch nicht interessengerecht.
Je nach Grundbuchamt kann die Eintragung durchaus Monate dauern, in denen der Verkäufer schon den Kaufpreis vollständig erhalten hat, die Gegenleistung aber nicht erbringt.

Im Kaufvertrag muss dringend eine Regelung enthalten sein, die den Besitzübergang regelt. üblich ist hier z.B. am Tage nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Damit verbunden muss auch die freie Verfügungsmacht sein, also Renovierungen eingeschlossen.

Sie können vom Nachbarn dessen Reserveschlüssel herausverlangen, resp. neue Schlösser einbauen. Das Ansinnen des Verkäufers zu dieser Frage ist äußerst merkwürdig und sollte von Ihnen nicht akzeptiert werden.

Wenn der Verkäufer auf seinen schon abstrus zu nennenden Bedingungen weiter besteht, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.

Was sagt denn der beurkundende Notar zu diesen Punkten?

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. Februar 2025 | 03:55

Guten Morgen vielen Dank für Ihre Antwort.

Rückgabe Schlüssel vom Nachbar kann ich direkt im Kaufvertrag festhalten zu welchem Datum? Nach Kaufpreiszahlung? Neue Schlösser kann ich nicht einbauen solange ich nicht Eigentümer bin. Dann kann er mich anzeigen.

Ich werde mich heute nochmal mit dem Notar Rücksprache halten. Ich als Frau habe keine Chance bei einem Mann der nicht viel von Frauen allgemein hält.

Ist es im BGB geregelt,dass Verkäufer nach der erhalt ded Kaufpreiszahlung die Schlüsselübergabe sicherstellt? Ich komm meiner Pflicht nach und zahl den Preis. Er dagegen muss mich reinlassen?

Darf ich dann auch Sanierungsmaßnahmen anfangen durchführen? Es ist ja sein Eigentum.

Er braucht auch die Einbauschränke nicht mehr. Will diese nicht mitnehmen aber ich darf im Gegenzug diese auch nicht ausbauen.

Das der Typ nicht mehr alle Latten am Zaun hat ist klar.

Ich müsste wissen welche Rechte hab ich als Besitzer solange das dauert. Muss ich es akzeptieren? Oder kann ich einfach anfangen mit der Sanierungsmaßnahmen. Kaufpreis wurde ja bezahlt.

Die Bank wird das Darlehen auch so lange nicht aufschieben. Sprich ich zahl für das was ich nicht habe.

Ich versuche morgen drauf zu bestehen, dass der Besitzübergang am nächsten Tag nach Zahlung des Kaufpreises ab mich übergeht und somit auch eine finale Schlüsselübergabe.

Kann er den drauf bestehen, dass ich erst die Schlüssel final nach dem Grundbucheintrag bekommen tue?

Ich verzweifele langsam.

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Februar 2025 | 09:32

Ich habe das Gefühl, dass Sie mit dieser Rechtsangelegenheit deutlich überfordert sind und rate Ihnen dringend, den Ihnen hoffentlich schon vorliegenden Kaufvertragsentwurf anwaltlich prüfen zu lassen. Was der Verkäufer verlangt, ist derart unüblich, dass ich Ihnen kaum raten kann, diesen Vertrag ungeprüft zu unterschreiben.

Wenn Ihnen der Besitz eingeräumt wurde, also Kaufpreis ist gezahlt, Sie haben die Schlüssel, können Sie im Objekt tun, was Sie möchten. Der Verkäufer kann Sie auch nicht anzeigen, weil Sie eine gesicherte Popsition auf Übertragung des Eigentums haben, Dazu müsste zu Ihren Gunsten vor Zahlung des Kaufpreises eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden sein. Ohne die sollten Sie auf keinen Fall zahlen, auch keine Anzahlung.

Wenn er weiter die Schlüsselübergabe von der Grundbucheintragung abhängig macht, liegt der Verdacht auf betrügerisches Vorgehen vor, was Sie sehr vorsichtig werden lassen sollte.

Ich kann den Vertragsentwurf heute noch zu prüfen und erstelle Ihnen dazu gerne ein Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

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