Entsorgung Wohnungsinventar durch Bruder im Haus der Schwester=Eigentümerin
Das Angebot des B an die Alltagsbetreuerin A mit ihrem Lebensgefährten in die eine Haushälfte Haus Nr. 3 einzuziehen und gleichzeitig die Betreuung der S zu übernehmen, scheiterte. Die Miete war für A zu hoch und die Forderung der A für das monatliche Gehalt erschien dem Betreuer B zu hoch. Der Bruder G der Schwester S hat ohne Abstimmung mit B und mit Hilfe der A die Wohnung in der einen Haushälfte des Hauses Nr. 3 vollständig leergeräumt; mit der Absicht, den Vorschlag des B zu realisieren (Einzug + Dienstvertrag für die Betreuung von B).