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Diese Antwort ist vom 17.06.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Rechtsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn Ihre Tochter volljährig ist, müssen Sie grundsätzlich nicht mehr mit ihr zusammen wohnen. Allerdings bestünden Ihrerseits wahrscheinlich Unterhaltspflichten, wenn Ihre Tochter wieder die Schule besuchen möchte, sich also noch in Ausbildung befindet.
Sollten Sie nicht mehr friedlich zusammenleben können, könnte ein Auszug eine gute Option sein. Vielleicht bessert sich auf diesem Weg auch Ihre persönliche Beziehung.
Sie können Ihre Tochter theoretisch auffordern, sich binnen angemessener Frist eine kleine Wohnung zu suchen.
Sie könnten zuvor erwägen, das Jugendamt um Rat suchen. Vielleicht kann dort in einem vermittelnden Gespräch eine Lösung gemeinschaftlich erarbeiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
Rückfrage vom Fragesteller
17.06.2011 | 12:33
Guten Tag Frau Haßelberg,
ich hatte bereits geschrieben, das sie nicht bereit ist auszuziehen. Ab 18 interessiert es das Jugendamt nicht mehr. An Beratungsgesprächen ist sie nicht interessiert. Lacht sich kaputt über Leute die täglich arbeiten gehen, will ständig Geld für Disco Kleidung usw.. Reagiert gegenüber meiner Frau und meiner anderen Tochter höchst agressiv. Ich brauche Informationen wie ich diese Person aus meinem Haus bekomme. Klagen oder weiß der Geier was. Bitte nur noch solche Informationen.
Rückfrage vom Fragesteller
17.06.2011 | 12:33
Guten Tag Frau Haßelberg,
ich hatte bereits geschrieben, das sie nicht bereit ist auszuziehen. Ab 18 interessiert es das Jugendamt nicht mehr. An Beratungsgesprächen ist sie nicht interessiert. Lacht sich kaputt über Leute die täglich arbeiten gehen, will ständig Geld für Disco Kleidung usw.. Reagiert gegenüber meiner Frau und meiner anderen Tochter höchst agressiv. Ich brauche Informationen wie ich diese Person aus meinem Haus bekomme. Klagen oder weiß der Geier was. Bitte nur noch solche Informationen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.06.2011 | 13:22
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, können Sie die Tochter schriftlich auffordern, auszuziehen. Die Aufforderung sollten die Elternteile gemeinschaftlich unterzeichnen. Sie sollten auf die Nachweisbarkeit der Zustellung achten. Übergeben Sie das Schriftstück z.B. in Gegenwart eines Zeugen oder lassen Sie es durch einen Dritten übergeben. Optimal wäre es, wenn der Dritte auch Kenntnis vom Inhalt des übergebenen Schreibens hätte.
Sie sollten aus Gründen der Vorsicht eine angemessene Auszugsfrist festsetzen. Diese sollte den Gesamtumständen Rechnung tragen. Aufgrund Ihrer Schilderung erscheint ein Monat angemessen. Dieser dürfte ausreichend sein, um eine Unterkunft zu finden. Sollte Ihre Tochter die körperliche Unversehrtheit der Familienangehörigen angreifen, können Sie eine kürzere Frist bestimmen und erwägen, die Polizei zu informieren.
Sollte Ihre Tochter nach Ablauf der Frist nicht ausziehen, ist Ihr weiterer Aufenthalt grundsätzlich nicht berechtigt. Dennoch dürfen Sie sie nicht (gewaltsam oder durch "Ausschluss") vor die Türe setzen. In diesem Falle müssten Sie auf Räumung klagen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie in Erwägung ziehen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)