Wiederaufnahme Pfändung Arbeitslosengeld I bei erneuter Arbeitslosigkeit
vom 4.2.2016
48 €
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Vor ca. 3 Jahren haben ich einem Schuldner von mir dessen Arbeitslosengeld I pfänden lassen. ... Nun habe ich erfahren dass der Schuldner soeben wieder arbeitslos geworden ist, ich möchte daher die Pfändung wieder aufnehmen. Ist das genau so möglich, also die Wiederaufnahme einer bestehenden Pfändung (es ist kein Wohnsitzwechsel des Schuldners erfolgt, somit müsste noch die gleiche Arbeitsagentur zuständig sein), sodass ich mir Neubeantragung und damit verbundene Kosten ersparen kann?