Abnahme ETW
vom 11.12.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Dem Bauverantwortlichen habe ich die Anmietung einer Zweitwohnung (Kosten trägt er) in Rechnung gestellt sowie die Einlagerungskosten der Möbel (Kosten trägt er nicht, da er nach seiner Ansicht nicht in Verzug ist).