Haftung bei der Kinderbetreuung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Wir sind ein gemeinnütziger Verein der Suchthilfe. ... Um die Aufmerksamkeit der Eltern von ihren kleineren Kindern nicht zu sehr ablenken zu lassen, wollen wir eine Kinderbetreuung während er Vortragszeiten anbieten. Wir dachten daran, dass die Eltern beim abgeben der Kinder 1. eine Haftungsfreistellung gegenüber unserem Verein und den Aufsichtspersonen unterschreiben 2. ihre Telefonnummer hinterlassen Betreuung erfolgt durch Fachkräfte oder durch Freiwillige (Was muss gewährleistet sein?)