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11 Ergebnisse für stgb chat freundin

Filter Strafrecht
Nicht öffentliche üble Nachrede ohne Identifizierungsmerkmale
vom 19.11.2020 für 25 €
Meine ex hat herausgefunden, dass ich bei einer anderen Freundin ihr Verhalten beim Koitus als lustlos bzw sie als „seestern" der lustlos da liegt bezeichnet habe. Dabei habe ich weder einen Namen genannt (mit „meiner ex") noch hatte diese Freundin der ich das erzählt habe, vor der Trennung von meiner ex Kontakt mit mir oder ihr. Meine ex muss allem Anschein nach wohl herausgefunden haben mit wem ich auf Instagram Kontakt hatte und diese Freundin angeschrieben haben und diese muss meiner ex dann wiederum einen Screenshot von unserem Chat geschickt haben wo ich eben diese Äußerung getätigt habe.
Ex-Freundin stellt Strafanzeige wegen Nachstellung unrechtmäßig
vom 11.11.2017 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
​Sehr geehrter Herr Anwalt, Frau Anwältin, ich habe meine Freundin, jetzt Ex-Freundin, vor ca. 5 Monaten zufällig wieder getroffen. ... Am Folgetag, den 3.11 rief ich sie Abends an, ihre Freundin drückte mich nach einem 2 Sekunden Gespräch weg, ich fragte per SMS was dass solle. ... Seit dem ich von der Anzeige erfuhr habe ich sämtlichen Kontakt unterbrochen, Chat-Verläufe gesichert und habe auch nicht mehr vor, Kontakt zu ihr aufzunehmen.
Sind einfache Schriften von § 184 StGB umfasst?
vom 21.7.2013 100 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ( Ganz wichtig, es geht mir um die Rechtsliteratur zu § 184 StGB ; ich hoffe das wird langsam verständlich ) es geht mir also darum, was die Literatur ( kann auch oder sollte unterschiedliche Ansichten zu folgenden Fall genannt werden) Ich hätte gern nochmals ins Detail gewusst wie der § 184 StGB zu verstehen und wo er anwendbar ist. ... Ich bitte daher das sich nur ein Anwalt der Frage annimmt der sich damit auskennt und so einen Fall bereits hatte Der Inhalt des § 184 StGB redet jedenfalls immer in gewerblichen Wörtern, wie anbieten, anpreisen, ausschlagen, in Kiosken verkaufen, Kinovorführubgen usw.. ... Ich sehe hier also mehrere Gründe, wieso dieser Paragraph nicht auf normale private Chats angewendet werden kann und bitte ( wenn sie das teilweise anders sehen) um klare auch auf meinen Beispielfall passende Urteile zu senden --------------- Eine Theoriefindung bringt hier nichts, wenn dann würde mich am ehesten die Kommentierung dazu interessieren und die Gründe, wieso der Gesetzgeber dieses oder jene Vorschrift ins Gesetz gegossen hat.
Sexueller Missbrauch und Kinderpornos auf dem Computer
vom 26.7.2012 75 € Historischer Preis
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Der Sohn meiner Schwester, die geschieden ist, hat sich im Internet "herumgetrieben" und bei einer Hausdurchsuchung - er ist 28 und wohnt noch, ohne Freundin, zu Hause - wurde er mit dem Verdacht, im Internet über einen Chat mit minderjährigen sexuell aktiv geworden zu sein, konfrontiert. ... Die Taten sind nicht zu beschönigen - aber letztendlich hat er niemanden umgebracht, die Kinder auf den zum Teil wohl üblen Pornos wurden nicht von ihm gequält und fotografiert - von seinem download ist ihnen kein weiteres Leid zugefügt worden und die jungen Gören im Chat haben es auch mehr oder weniger freiwillig getan, um sich vor der Webcam zu präsentieren.
Verletzung der Privatsphäre der Tochter durch Kontrolle des Computers
vom 2.1.2010 40 € Historischer Preis
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Da meine Nichte (14) sich in letzter Zeit merkwürdig verhalten hat,baten mich Ihre Eltern ihren PC durch zu sehen (Moralisch nicht einwandfrei/Vertrauensbruch ich weiss).Sie hat einen jungen Mann kennengelernt dem bereits nach 2 Std das "Ich liebe Dich" über die Tastatur kam.Seitdem stundenlange Telefonate und Chats.Im verlauf der Chats immer wieder sexuelle Avancen.Zitat "Haste Lust auf Tel Sex"...oder..."... Letzteres Zitat galt der Freundin meiner Nichte die grad 14 geworden ist.Oder..."
2. Befangenheitsantrag nach Strafanzeige gg. Richter
vom 5.4.2008 50 € Historischer Preis
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Ich kann mit rd. 200 Seiten DIN A4 (Liebesbriefe, SMSe, Chat-Texte, eMails) VON der Geschädigten (Nebenklägerin) AN MICH meine Unschuld ebenso beweisen, wie die "psych. ... , nachdem alle Zeugen ("beste Freundin", eigener Sohn der Zeugin...) durch waren.
Chat im Internet
vom 3.3.2006 50 € Historischer Preis
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zu folgendem fall habe ich einige fragen: der hinweisgeber (Y) hat in einem internet-chat einen screenshot des chats gemacht und diesen screenshot an den chat-betreiber weitergeleitet hat (aufgrund verdachts wegen verstoßes des X gegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 173 StGB: Beischlaf zwischen Verwandten">§173 StGB</a>). folgender chat hat sich abgespielt (und wurde auch so an den chat-betreiber weitergegeben): X: haste schon mal bekommen ? ... Y: damalige partnerin X: aha, bei mir freundin, ex und ab und zu nichte Y: nichte ??? ... 4. kann der hinweisgeber hier nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 145d StGB: Vortäuschen einer Straftat">§ 145d StGB</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 164 StGB: Falsche Verdächtigung">§ 164 StGB</a> oder einer anderen rechtsvorschrift belangt werden ?
Strafrechtliche Konsquenzen für den Hinweisgeber?
vom 1.3.2006 50 € Historischer Preis
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zu folgendem fall habe ich eine frage: jemand hat in einem internet-chat einen screenshot des chats gemacht und diesen screenshot an den chat-betreiber weitergeleitet hat (aufgrund verdachts wegen verstoßes gegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 173 StGB: Beischlaf zwischen Verwandten">§173 StGB</a>). folgender chat hat sich abgespielt: X: haste schon mal bekommen ? ... Y: damalige partnerin X: aha, bei mir freundin, ex und ab und zu nichte Y: nichte ???