Verfahren wg Nötigung vor dem OLG, trotz Wegerecht und angeleintem Hund
vom 3.7.2025
für 200 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Gemäß § 240 Abs. 1 StGB erfordert der Tatbestand der Nötigung einen unzulässigen Zwang; vgl. ... Tatsächlich verneinten zwei der Zeugen ohne Umschweife den Vorhalt, lediglich ein Zeuge unterbrach den Vorsitzenden und trug den Text wörtlich selbst vor und sprach hierbei schneller als der Vorsitzende. -- Die Dokumentation beinhaltet beide Rechtszüge, zwei Anträge der StA, ein Ablehnungsgesuch mit Antwort, eine Verfügung der Polizei und deren Rücknahme vor dem Verwaltungsgericht. -- Freundliche Grüße!