Guten Abend, Es kam spätestens April 2011 (kann auch 2010 gewesen sein, nicht mehr ganz sicher nachvollziehbar) zur Verhängung einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung (auch nicht mehr hundertprozentig sicher, aber recht sicher) wegen §29 BTMG. 2014 kam es zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 20 Euro wegen Verstoß gegen BTMG. ... Wir gehen davon aus, diese war trotz der erneuten Verurteilung zu einer Geldstrafe in 2014 nicht im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt, aufgrund von §32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG (Jugendstrafen bis 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen) trotz einer weiteren Verurteilung. ... Welche Fristen nach §34 BZRG oder anderen Gesetzesgrundlagen sind hier zutreffend?