Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verurteilung wegen des Besitzes von 6 Gramm Cannabis im April 2020 wird sehr wahrscheinlich nicht im Führungszeugnis der Klasse 0 eingetragen sein. Denn:
- Laut Dokument 9 werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Da Ihre Strafe nur aus 2 Urin-Screenings und den Verfahrenskosten bestand, dürfte die 90-Tagessatz-Grenze nicht erreicht worden sein.
- Auch wenn die Strafe knapp über 90 Tagessätzen gelegen hätte, wäre die Eintragung nach 3 Jahren wieder gelöscht worden (§ 34 BZRG). Da der Vorfall schon fast 3 Jahre her ist, stünde eine etwaige Eintragung kurz vor der Löschung.
Die Legalisierung von Cannabis ändert an einer bereits erfolgten Verurteilung nichts. Eine vorzeitige Löschung aus dem Führungszeugnis ist daher nicht möglich, nur weil sich die Rechtslage geändert hat.
Insgesamt gehe ich aber davon aus, dass die Verurteilung von 2020 gar nicht erst im Führungszeugnis der Klasse 0 eingetragen wurde. Eine Löschung dürfte daher nicht erforderlich sein. Zur Sicherheit sollten Sie sich das Führungszeugnis aber vorab selbst anfordern, um Klarheit zu haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Zur meinem Verständnis. Selbst wenn ich einen Eintrag deswegen bekommen habe, würde er in dem Behördlichen Führungszeugnis nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr erscheinen, und einer Verbeamtung bei der Feuerwehr stände diesbezüglich nichts im Wege ?
Sehr geehrter Fragesteller,
das ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt