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9 Ergebnisse für führungszeugnis auskunft straftat gewerbe

Filter Strafrecht
Die Tilgung und Löschung der gesetzlich eingetretenen Nebenfolge nach §25 JArbSchG.
vom 5.4.2022 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, angenommen Person A wurde wegen Straftat X zu 90 Tagessätze zu je 8,00 Euro Geldstrafe verurteilt (Tag des ersten Urteils 10.03.2019) Durch Einsicht im BZRG weiß die Person, dass im Bundeszentralregister keine weiteren Freiheitsstrafen, Strafarreste, Jugendstrafen o.Ä. aufgelistet sind. ... Worum es hier aber geht ist die mit der Straftat gesetzlich eingetretene Nebenfolge (der Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen ) nach §25 JArbSchG. ... (Bitte mit der Begründung eine Jahreszahlangabe bzw. ein Datum angeben) B) Nach wie vielen Jahren ist die gesetzliche eingetretene Nebenfolge nach §25 JArbSchG explizit im behördlich beantragten ERWEITERTEN Führungszeugnis NICHT mehr zu sehen (Bitte mit der Begründung eine Jahreszahlangabe bzw. ein Datum angeben) (PS: Es geht bei der Frage nicht um das polizeiliche Führungszeugnis) B) Darf die Person grundsätzlich nach spätestens 6 Jahren (die Überliegefrist also mit einberechnet), also am 11.03.2025 wieder an Schulen arbeiten?
Frage zu Führungszeugnis für Behörden
vom 5.6.2020 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich werde eine Stelle bei einer Behörde antreten und soll ein behördliches Führungszeugnis einreichen. ... Davon ausgehend, dass es 50 sind die in meinem behördlichen Führungszeugnis stehen werden, zusammen mit einer zweiten Straftat: wegen Trunkenheit am Steuer im April 2016 über 1,1 Promille mit 35 Tagessätzen wäre noch unter den 90 Tagessätzen und würde gerne in beiden Fällen wissen, wie lange hier die Tilgungsfrist beträgt bzw. ob mein neuer Arbeitgeber hiervon überhaupt noch etwas erfahren wird. ... Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Auskunft.
Löschung Eintragung Führungszeugnis
vom 26.5.2017 35 € Historischer Preis
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Mehrer Eintragungen im Führungszeugnis. ... Wann sind alle Eintragungen aus dem Führungszeugnis gelöscht. ... Mir reicht schon das Datum wann das Führungszeugnis wieder sauber ist.
Personenbeförderungsschein trotz Eintrag im Führungszeugnis
vom 20.11.2016 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hier steht folgendes drin: Eintragungen im Register: 1. 15.07.2014 AG Chemnitz (U1206) -3 Cs 610 Js 22060/14- Rechtskräftig seit 09.08.2014 Datum der Tat: 19.08.2013 Tatbezeichnung: Betrug Angewandte Vorschriften: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 263 StGB: Betrug">StGB § 263 Abs. 1</a> 70 Tagessätze zu je 10 € Geldstrafe nun meine Frage: Warum steht dieses Eintrag im Führungszeugnis, denn ich habe gelesen, das Tagessätze unter 90 Tage nicht aufgenommen werden ?
Referendar - BAföG-Betrug - Anstellung - behördl. Führungszeugnis
vom 13.6.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Das Problem das ich nun habe ist, dass das Amt ein „Behördliches Führungszeugnis“ von mir haben möchte. ... „Quelle: § 32 (II) 5 BZRG Verurteilungen, durch die auf a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen“ Und falls doch . „§34 BZRG – Länge der Frist (1) Nr. 1a - Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt drei Jahre bei Verurteilungen zu Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,“ Hier meine Fragen: •Werde ich mit 55 Tagessätzen im Führungszeugnis oder/ und im Beh.Fzg. erfasst? ... •Ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren bei einem Führungszeugnis und einem Behördlichen Führungszeugnis die selbe oder sind bei einem behördlichen Führungszeugnis längere Verjährungsfristen gegeben?
§ 41 BZRG Umfang der Auskunft aus dem Zentralregister
vom 26.12.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es heißt: § 41 BZRG Umfang der Auskunft Zweiter Teil (Das Zentralregister) Dritter Abschnitt (Auskunft aus dem Zentralregister) 2. (Unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister) (1) Von Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie von Suchvermerken darf - unbeschadet der §§ 42 und 57 - nur Kenntnis gegeben werden: (...) Welche Eintragungen sind gemeint mit "Eintragungen, die in ein Führungszeugnis NICHT aufgenommen werden"?