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6 Ergebnisse für zugewinn ehefrau abfindung zugewinngemeinschaft

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
vom 27.6.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, folgender Fall: in einem notariellen Ehevertrag ist während der Ehe der Unterhaltsanspruch der Frau nach Scheidung festgelegt (es wird vom Unterhalt Ihr Erwerbseinkommen durch die wieder aufgenommene Tätigkeit abgerechnet). Jetzt ist es aber so dass im Zuge des Ehevertrages mein ehemaliges, lastenfreies Einfamilienhaus auf die Ex-Frau umgeschrieben wurde, Sie also Alleineigentümerin ist. Jetzt zieht sie weg und vermietet das Haus.
Scheidungssache
vom 22.3.2012 65 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren , Ich werde in meiner Scheidungssache durch einen Kollegen Ihrer Zunft vertreten,womit ich auch insgesamt zufrieden bin,nur eine Sache ist nicht eindeutig zu klären ,deshalb meine Bitte um Rat: Ich habe 1996 während unserer Ehe, meine Körperschafts-Unfallrente ( 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit )durch ein Unfall,mir auszahlen lassen und haben damit unser Haus finanziert,komplett alles. Also sprich, meine monatliche Rente als einmal Abfindungssumme ,die in einem komplizierten Verfahren errechnet wurde,auszahlen lassen.Dies ist auch nur möglich,bei dem Erwerb von privatgenutzten Wohneigentum,jedenfalls damals. Meine Frau steht natürlich zur Hälfte mit im Grundbuch.
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung
vom 26.8.2010 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Heirat 1991, kein Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Anfangsvermögen beide „ 0", beide berufstägig, 1 Kind geb. 1994, danach war meine Frau auf 400 € Basis beschäftigt, ab 2009 hat sie eine Teilzeitstelle (3 Tage) angenommen. ... Trennung 01.01.2009, ich bin aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen, lebe in einer neuen Partnerschaft, bezahle weiterhin die ganzen Kreditraten (auf Trennungsunterhalt angerechnet) und Kindesunterhalt (Vereinbarung ohne Titel). 2009 Einkommen Ehemann: Bereinigtes Einkommen netto 2475 € - Wohnungskredit 1060 € - 262€ Unterhalt Kind = 1153 € Einkommen Ehefrau: Bereinigtes Einkommen netto 705 € + Wohnvorteil 450 €= 1155 € Ende 2009 Arbeitsplatzverlust Ehemann mit Abfindung (30.000 €) 2010 Einkommen Ehemann: Bereinigtes neues Einkommen Ehemann netto 1972 € - Wohnungskredit 1060 € - 262€ Unterhalt Kind = 649 € -- von Abfindung aufgestockt auf 1153 € Jetzt werde ich arbeitslos und die Anschlußfinanzierung wird fällig (neue Ratenhöhe 750 €) Die Wohnung möchte ich auf keinen Fall verkaufen. ... Ich muß also bis zum Selbstbehalt von 900 € von meiner Abfindung aufstocken.
Ausschluß von nachehelichen Unterhaltsleistungen per Ehevertrag
vom 25.8.2009 60 € Historischer Preis
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Eckdaten: - Zugewinngemeinschaft - Netto ich: 2700 / Monat, angestellt - Netto sie: 2600 / Monat, angestellt - sie arbeitet seit 2003 vollzeit; Kinderbetreung zuerst in öffentlicher Einrichtung und seit Schulbeginn durch meine Mutter. - durch Erbschaft erhielt ich in den vergangenen beiden Jahren ein Haus (Wert ca. 80 000 Euro) und eine Wohnung (Wert ca. 120000 Euro). ... Zum Ausgleich würde ich ihr bei einer Scheidung eine Art Abfindung zukommen lassen (z.B. zwischen 1500 und 2000 Euro pro Ehejahr + alle Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt, die sie haben möchte).
Grundstückseigentum
vom 19.10.2006 20 € Historischer Preis
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Es ging bei diesem Streiti um die Besitzverhältnisse und den Anspruch für mich als Ehefrau. ... September diesen Jahres aus Firma und Grundstück ausgeschieden und bekommt aus unserem privaten Vermögen eine Abfindung. Mein Mann ist nun der Meinung, da ich als Ehefrau nicht im Grundbuch stehe, dass ihm Haus und Grundstück nunmehr alleine gehören und bei einer eventuellen Trennung ich keinerlei Ansprüche zu stellen habe.
Anspruch auf Abfindung der Ehefrau bei Trennung/Scheidung
vom 28.5.2006 20 € Historischer Preis
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Meine (Noch-) Ehefrau hat während der Ehe (Ehezeit weniger als 4 Jahre), die auf Zugewinngemeinschaft ausgelegt war, von ihrem Arbeitgeber im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen 2005 eine Abfindung erhalten. Da wir uns jetzt in Scheidungsabsicht trennen, möchte ich wissen, ob ich Ansprüche auf diese Abfindung bzw. deren Rest geltend machen kann.