(Hinweis: ich wäre Anspruchsberechtigter, da meine Frau als Landesbeamtin mehr verdiente) Aufgrund eines Formfehlers meines Rechtsanwalts (RA) wurde der Versorgungsausgleich lt. Scheidungsurteil nicht durchgeführt, sodass nun die Haftpflichtversicherung des RA‘s für den vom Amtsgericht berechneten möglichen Versorgungsausgleichs von monatlich 400 Euro dynamisierend ab 2012 bei Eintritt in meinen Ruhestand mit der noch auszurechnenden Summe eintreten würde (Wurde durch einen Anwaltsvergleich gesichert, - vermutliche monatliche Entschädigungssumme ca. 500 Euro). Frage: Da ich mit Abzügen bei vorzeitigem Ruhestand rechnen muss, frage ich mich, ob die monatliche Entschädigungssumme von ca. 500 Euro bei Eintritt in meinen Ruhestand quasi „on top zu" meiner monatlichen Pension für den entgangenen Versorgungsausgleich in voller Höhe dazukäme, oder würde meine Pension gekürzt werden, sollte mit den monatlichen 500 Euro die Pensionshöchstgrenze überschritten werden, oder auch anders gefragt: Wäre Mein monatlicher Anspruch anzeigepflichtig und müsste ich damit rechnen, dass die monatliche Entschädigungssumme als Folge einer Versorgungsausgleichsentscheidung einer Anrechnung-, Ruhens- oder Kürzungsvorschrift unterliegen, die die errechnete Bruttoversorgung vermindern könnte, und wenn ja, würde dies auch anstelle der monatlichen Zahlungen der Versicherung bei Leistung einer einmaligen Entschädigungssumme von ebenso bewertet werden?