. - Mit in die Berechnung des Einkommens für Ehe- und Kindesunterhalt wurde ein Wohnvorteil gerechnet, da ich in der "Ehe-Wohnung" weiterhin wohne, die Partnerin ist bereits mit ihrem neuen Partner zusammengezogen und wohnt auch schon seit einem Jahr mit diesem zusammen (also mehr oder weniger nach der Trennung mit diesem zusammengeziogen) - Die Wohnung, die ich noch bewohne, ist keine (!) ... Mir gehören 25% des Hauses (Bruchteilseigentum), 25% meiner Ex-Partnerin, 50% den Ex-Schwiegereltern. - Ich zahle keine Miete für die gesamte Wohnung. ... Für die 5%, die meine Wohnung meinen Eigenanteil überschreitet, zahle ich aber eine Miete. - Für den objektiven Wohnvorteil wurden mal 1000 EURO angenommen.