Übergangener Unterhaltsanspruch ans Jobcenter § 33 SGB II
vom 4.7.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter fordert von mir einen Unterhaltsrückstand (Trennungsunterhalt) vom 01.03.2024 bis 06.10.2024 aufgrund übergangenen Unterhaltsanspruch nach § 33 SGB II. Das Jobcenter hat das echte Wechselmodel anerkannt. Der Vollständigkeit halber teile ich Ihnen mit, dass bei mir eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 60 vorliegt.