Mein Einkommen ist wie folgt: 1350 netto Einkommen 457,30 Mieteinnahmen Ich wohne (noch) zur Miete (800 Euro warm) welche ich mir mit meiner Partnerin teile. ... Meine Exfrau arbeitet (1300 netto) und bezieht das Kindergeld sowie etwa 800 Hartz IV + 236 Euro Unterhaltsvorschuß für den Jüngsten. Inklusive des Unterhaltvorschußes bekommt Sie etwa 645 Euro vom Amt für die Kinder, knapp 400 Euro für sich Jetzt kam die Zentrale Heranziehungsstelle auf mich zu, machte eine Neuberechnung und meint nunmehr das ich folgenden Unterhalt ab 1.1.23 zahlen soll: 338 für den 17 Jährigen 338 für den 14 jährigen 272 für den Jüngsten Argumentation: Mein Einkommen wäre 1350 + 457,3 + 300 Euro da ich it einer neuen Partnerin zusammen lebe (Sie bot mir auch an die 300 Euro nicht zu rechnen aber meinen Selbstbehalt auf 860 Euro zu kürzen).