Nutzung gemeinsames Fahrzeug zur Nutzung des Umgangsrechts
vom 18.8.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Am 01.08.25 ist meine Frau mit den Kindern in eine Wohnung im Haus Ihrer Schwester gezogen. ... Ich habe auf Drängen meiner Frau, ich stünde dem Glück meiner Kinder im Wege, dem Umzug schriftlich zugestimmt. ... Der Umzug meiner Frau fand am 01.08. statt, die Kinder blieben aufgrund der Ferien bis zum 09.08. bei mir.