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Wechselmodell Kinder

| 30. April 2024 16:22 |
Preis: 80,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe mit meiner Ex Zwillinge (15 Jahre) Beide sind bei ihr gemeldet und wohnen offiziell bei ihr. Eins der beiden Kinder ist aber mittlerweile nahezu zu über 50% bei mir und meiner neuen Frau. Meine Ex und ich haben nie über ein Gericht oder Rechtsanwalt die Höhe des Unterhalts oder das Umgangsrecht geregelt, dass ist alles mündlich ausgemacht worden, wir waren auch nie verheiratet. Ich bezahle ihr Unterhalt und sie bekommt das Kindergeld. Wenn die Kinder zu mir wollten, konnten sie immer kommen, da gab es nie feste Zeiten. Mittlerweile mache ich das auch alles mit den Kindern selbst aus, was aufgrund des Alters der Kinder auch gut funktioniert. Wie bereits erwähnt, ist eines der beiden Kinder sehr oft bei mir, kommt immer nach der Schule, bleibt bis zum Wochenende oder mal eine ganze Woche, fährt dann 3 Tage zur Mutter und kommt dann wieder.
Ich sehe hier schon quasi eine Art stilles 50/50 Modell. "Still" deswegen, weil es nicht abgemacht ist, oder mal darüber gesprochen wurde. Es hat sich einfach so eingependelt. Das Problem: Ich verdiene zwar gut, aber kann es mir auf Dauer natürlich nicht leisten, den vollen Unterhalt zu bezahlen, kein Kindergeld zu bekommen und Zeitgleich für das Kind noch mit Essen und Verpflegung, Taschengeld etc...aufzukommen. Ich habe mir nun vorgenommen mit meinem Kind zu reden um das 50/50 Modell offiziell zu machen, da ja dann für dieses Kind der Unterhalt entfällt und das Kindergeld anteilig mir zusteht. Das Problem ist, meine Ex hat nicht sehr viel Geld und ist hochwahrscheinlich auf den Unterhalt angewiesen. Mein Kind weiß das und möchte wahrscheinlich deswegen ein 50/50 Modell weiterhin einfach "Still" durchziehen, oder das Kind hat Angst es der Mutter zu sagen, da Mutter weiß, dass sie dann nicht mehr den vollen Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld hat.
Meine Frage: Muss ein 50/50 Modell irgendwie angemeldet werden, eine Behörde gemeldet oder wie läuft das in der Regel ab? Wie soll ich mich hier verhalten? Ich möchte und kann nicht mehr alles voll bezahlen obwohl das Kind schon Großteil bei mir lebt. Kann ich der Mutter einfach sagen, dass Kind lebt zu 50% bei mir, ich bezahle ihr also nur noch für das andere Kind Unterhalt? Ich wäre sogar so fair und würde sagen, dass sie das Kindergeld behalten kann, aber den vollen Unterhalt will ich nicht mehr bezahlen.
Wie soll ich hier vorgehen? Wie ist die rechtliche Lage?
Danke

30. April 2024 | 20:43

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrter Ratsuchender,

das Wechselmodell muss bei keiner Stelle angegeben werden. Es kommt nur allein darauf, dass dieses tatsächlich praktiziert wird.

Nach Ihrer Darstellung wird das Wechselmodell durchgeführt, da die Betreuungsanteile 50:50 betragen.

Und das hat auch Auswirkungen auf den Unterhalt.

Sie haben vollkommen Recht, dass von Ihnen nicht mehr der bisherige Unterhalt in voller Höhe zu zahlen ist.

Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell wird in mehreren Schritten durchgeführt.

Grundsätzlich wird zunächst vom Gesamteinkommen beider Eltern der Bedarf ermittelt. Hinzurechnen ist der Mehrbedarf des Kindes. Das sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass jetzt beide Elternteile das Kind versorgen.

Vereinfacht ausgeführt wird dann ein Quote gebildet, die Auskunft darüber ergibt, welcher Anteil des Bedarfs von dem jeweiligen Elternteil zu tragen ist.

Sodann ist der reine Zahlbetrag zu berechnen. Diese Berechnung hat ebenfalls besondere Vorgaben, die auch berücksichtigt, dass beide Elternteile auch einen Anteil Naturalunterhalt tragen

Dann wird noch zusätzlich ein Ausgleich für das Kindergeld errechnet, das die Mutter erhält.

An Hand meiner Ausführungen, die die Berechnung nur ganz grob im Ansatz wiedergibt, können Sie erkennen, dass nur eine konkrete Berechnung Auskunft über die Höhe des Unterhalts geben kann.

Da die Berechnung kompliziert ist, können Sie sich an das Jugendamt wenden, damit dieses die Berechnung vornimmt und zwischen Ihnen vermittelt.

Den Unterhalt in voller Höhe, so wie aktuell, werden Sie nicht mehr zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 30. April 2024 | 21:02

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.

Ab wann gilt denn ein 50/50 Modell? Muss das Kind wenn der Monat 30 Tage hat, exakt 15 Tage bei mir verbringen? Hat die Mutter eine Chance dagegen vorzugehen, wenn ich sage das der Unterhalt neu berechnet werden muss? Wäre es möglich, dass ein 50/50 nicht anerkannt wird, wenn das Kind mal für einen Monat "nur" 10 Tage bei mir ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. April 2024 | 21:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

es freut mich zunächst, dass ich helfen konnte.

Es sollten schon exakt hälftige Betreuung im Monat sein. Aber wenn ausnahmsweise in einem Monat davon abgewichen wird, stellt es das Wechselmodell nicht in Frage. Schon alleine in Ferienzeiten wird davon abgewichen werden können, wenn sich das Kind mehr Tage bei einem Elternteil aufhält.

Nur die Abweichung außerhalb der Ferien sollte die Ausnahme bleiben.

Wenn Sie den Unterhalt neu berechnen lassen wollen, kann die Mutter dagegen nicht vorgehen. Das ist Ihre Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 30. April 2024 | 20:58

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