Wohnvorteil bei der Berechnung des Eheunterhalts
vom 9.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Mir gehören 25% des Hauses (Bruchteilseigentum), 25% meiner Ex-Partnerin, 50% den Ex-Schwiegereltern. - Ich zahle keine Miete für die gesamte Wohnung. ... Diese Einnahmen werden bei der Ermittlung des Eheunterhaltes berücksichtigt. - Schulden auf dem Haus sind keine vorhanden. - Ich bekomme logischerweise keine Mieteinahmen von den 75% der vermieteten Wohnfläche Meine Frage nun: muss denn überhaupt auf meiner Seite ein Wohnvorteil berücksichtigt werden, da ich nur meinen Anteil bewohne und sogar noch für die 5% größere Wohnung Miete zahle?