Und jetzt kommt sie auf einmal mit finanziellen Forderungen. Sie verlangt zusätzlich zu dem monatlichen Unterhalt in Höhe von 300 € (die ich auch während ihres Praxis-Semesters Okt 2008 - März 2009 gezahlt habe, als sie selber gutes Geld verdiente) die Übernahme der Studien- sowie sonstiger Einschreibegebühren in Höhe von 546 € für das laufende Semester. ... Aber in der jetzigen Situation habe ich wirklich keine Lust, auf diese Forderungen einzugehen, Und ich möchte jetzt wissen, ob sie überhaupt einen Anspruch hat auf diese zusätzliche Zahlung hat.