Versorgungsausgleich nach Tod zurückfordern
vom 20.5.2024
für 60 €
beantwortet von
20.05.2024 Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ich habe folgende Anfrage: mein Antrag auf Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs wurde mit Hinweis auf §§ 37/38abgelehnt, da der Beginn der Unterhaltszahlungen bereits > 3 Jahre zurückliegt. ... Meine Begründung, diesen Antrag dennoch zu stellen ist mein Anspruch auf die im Versicherungsvertragsgesetz geforderten Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. ... Würde dennoch meine Begründung des abgelehnten Antrages vom Sozialgericht zurückgewiesen?