. - Mit in die Berechnung des Einkommens für Ehe- und Kindesunterhalt wurde ein Wohnvorteil gerechnet, da ich in der "Ehe-Wohnung" weiterhin wohne, die Partnerin ist bereits mit ihrem neuen Partner zusammengezogen und wohnt auch schon seit einem Jahr mit diesem zusammen (also mehr oder weniger nach der Trennung mit diesem zusammengeziogen) - Die Wohnung, die ich noch bewohne, ist keine (!) ... Für die 5%, die meine Wohnung meinen Eigenanteil überschreitet, zahle ich aber eine Miete. - Für den objektiven Wohnvorteil wurden mal 1000 EURO angenommen. Da bei einer fiktiven Vermietung aber nur 50% effektiv an meine Ex-Partnerin und mir gezahlt werden würde, wurden 500 EURO als Wohnvorteil eingerechnet. - Meine Ex-Partnerin bekommt aber aktuell entsprechend ihrem Eigentumsanteil von den 75% der vermieteten Fläche Mieteinnahmen, also ein-drittel der Mieteinnahmen.