Hupen – Vorwurf unnötiger Lärm (§ 16 StVO)
vom 11.9.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo zusammen, ich bin neu hier und freue mich über Einschätzungen und Tipps von euch und sage schon mal danke. Ich möchte einschätzen lassen: - ob meine geplante Stellungnahme (siehe unten) inhaltlich riskant ist, - ob die Formulierungen als Beleidigung (§ 185 StGB) ausgelegt werden könnten, - ob es taktisch sinnvoll ist, so etwas überhaupt zu schreiben oder ob mir sonstige Konsequenzen drohen könnten. Hintergrund: Das Ordnungsamt (zwei bekannte Mitarbeiter) ist hier in der Gegend schon mehrfach durch sehr fragwürdiges Verhalten aufgefallen.