Zwangsversteigerung: Wohnrecht: Unstimmigkeiten im Wertgutachten vs. Gläubiger(Bank)
vom 27.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Es wird vom Verkäufer selbst bewohnt. Die Verkäufer werden im folgenden auch "Wohnungsberechtigte" genannt. ... Die Wohnungsberechtigten haben für die betreffenden Räume die Schönheitsreparaturen in dem in Mietverträgen zulässigen Umfang entsprechend der zum heutigen Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung und die anfallenden Verbrauchsgebühren, soweit sie derzeit bereits gesondert erfasst werden können, alleine zu tragen.