Dabei möchten wir eine Situation vermeiden, in der wir an beide Makler eine Provision bezahlen müssten. ... Der Makler ist daher einverstanden damit, a)dass er bei jedem Interessenten, bevor er tätig wird, mit Makler-1 klärt, ob dieser Interessent bereits früher mit Makler-1 in Kontakt war und nur dann für diesen tätig wird, wenn dies zweifelsfrei ausgeschlossen ist. b)dass er Interessenten, die gemäß Absatz a) bereits zuvor bei Makler-1 angefragt hatten, schriftlich an den Makler-1 (mit Kopie an den Verkäufer) zurück verweist. c)dass Makler-1 für solche Interessenten (gemäß Absatz a), parallel zu seiner eigenen Verkaufsbemühungen, tätig wird und Makler-1 ggf. einen Verkauf mit einem solchen Interessenten vorbereitet. d)dass der Verkäufer, egal aus welchem Grund, entscheiden kann, das Objekt an einen solchen früheren Interessenten (gemäß Absatz a) über Maklker-1 zu verkaufen und er in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Provisionszahlung hat sowie keinen Schadensersatz und keine Aufwandsentschädigung erhält. e)dass in einem solchen Fall (Absatz d), falls bereits Provisionen an ihn gezahlt wurden, er diese unverzüglich innerhalb 5 Bankarbeitstagen zurück zahlt."