Schuldner zahlt nicht( Privatperson)
vom 31.5.2021
für 43 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo zusammen, Wenn ein Schuldner und der Gläubiger jeweils eine Ausfertigung des Schuldscheins besitzen, kann der Schuldner dann geltend machen, dass er seine Schuld vollständig getilgt hat, da er im Besitz des Schuldscheins ist? Muss der Schuldner anhand von Quittungen, etc. nachweisen können, dass er die Zahlung geleistet hat, falls der Gläubiger reklamiert kein Geld erhalten zu haben? Was kann man tun, wenn sich der Schuldner nicht an eine Vereinbarung im Schuldschein hält?