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12 Ergebnisse für rentenversicherung selbständigkeit tätigkeit befreiung

Beitragsbemessungsgrenze für Rente bei Anstellung plus Selbstständigkeit
vom 29.10.2016 55 € Historischer Preis
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Ich habe bei einer Beratung bei der Rentenversicherung letztes Jahr die klare, aber ziemlich unerwartete Antwort bekommen, dass für die abhängige Beschäftigung und die selbstständige Tätigkeit zwei unabhängige Beitragsbemessungsgrenzen gelten, ich also im schlimmsten Fall den doppelten Rentenbeitrag zahlen müsste. ... Ein gewerbetreibender Handwerker, der nebenher noch selbständig als Tennislehrer arbeitet, wird in beiden Tätigkeiten versicherungspflichtig. Auch die Kombination Beschäftigungsverhältnis plus Selbständigkeit kann zu einer Mehrfachversicherung führen.
Rentenversicherungspflicht für Selbhständige
vom 17.6.2016 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
-ich bin 65 Jahre alt und seit 20 Jahren selbständig , davor war ich im Angestelltenverhältnis - von der Bfa liegt mir von 1999 ein Bescheid vor in dem mir die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für arbeitnehmerähnliche Selbständige bestätigt wird - ich bin auch Gewerbesteuerpflichtig - während der Selbständigkeit, habe ich vorwiegend für ein Unternehmen gearbeitet aber innerhalb des Unternehmen für unterschiedliche Abteilungen. - ich bin privat krankenversichert und hatte in Dezember 2006 eine „Rürup" Rentenversicherung abgeschlossen. - ich bin nicht reich aber in den letzten Jahren habe ich ein bisschen Geld auf die Seite gelegt. Also die Rente wird mir helfen.... aber es wird eine erhebliche Belastung sein wenn ich für die letzten Jahren „Pflichtbeiträge" zahlen müsste. > - ab Juli 2016 habe ich Anspruch auf eine kleine Rente von der Deutschen Rentenversicherung Aber bis jetzt habe ich noch keinen Antrag gestellt. ... > - was passiert wenn ich noch weitere 3-4 Jahre die Rente von der Deutschen Rentenversicherung nicht in Anspruch nehme?
Rentenversicherungspflicht bei einer Selbstständigen Tätigkeit
vom 18.9.2014 100 € Historischer Preis
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Ich habe folgende Fragen in Bezug auf eine eventuelle Rentenversicherungspflicht bei einer Selbstständigen Tätigkeit. Sachverhalt / Hintergrund: 1.Es handelt sich um eine Existenzgründung, diese liegt noch keine 3 Jahre zurück. 2.Es handelt sich auschließlich um Projektarbeit von jeweils ca. 6 Monaten Dauer. 3.Es liegt keine Scheinselbstständigkeit vor. 4.Es wurde keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt. 5.Der Selbstständige erhält seit Beginn der Existenzgründung Projektaufträge von der Firma „X" die er bei der Firma „Y" durchführt. ... d.h. wird die selbstständige Tätigkeit für das Kalenderjahr 2014 als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft, wenn in 2014 mehr als 1/6 des gebuchten Umsatzes von einem zweiten Auftraggeber stammen?
Sozialversicherungsbefreiung eines GmbH- Geschäftsführers.
vom 25.4.2013 100 € Historischer Preis
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Zeit, Ort und Arbeitsleistung - alle wichtigen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden (Veto-Recht) - jeder GF hat seine unabdingbare Kernkompetenz (Vertieb, Technik, Finanzen) Ist die Sachlage damit schon eindeutig "pro Sozialversicherungsbefreiung" oder hat man mit "nur" 33,3% keine Chancen auf eine Befreiung? ... Mir ist klar, dass der Einzelfall nur von der Deutschen Rentenversicherung mit einem Antrag nach § 7a SGB IV geklärt wird.
Sozialversicherung
vom 19.11.2012 55 € Historischer Preis
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Muss ich von Einkommen der Nebentätigkeit die Krankenkassenbeitrag und Beitrag zu Architektenversorgung (Rentenversicherung) zusätzlich zahlen.
Private oder gesetzl. KV,Rentenversicherungspflicht?
vom 8.1.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Während meiner Selbständigkeit im Bereich Handel war ich privat krankenversichert und habe keine Beiträge zur RV gezahlt.Nach der Aufgabe der Selbstständigkeit wurden diese Beiträge durch die ARGE abgeführt.Jetzt nehme ich eine Tätigkeit als Angestellte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze auf.
Scheinselbständigkeit - arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
vom 5.11.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Tätigkeit könnte entweder als Scheinselbständigkeit oder arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit beurteilt werden und damit solzialversicherungspflichtig bzw. zumindest rentenversicherungspflichtig sein. ... Ist die Aussage des Auftraggebers richtig (Überwiegen einer hauptberuflich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt zur Befreiung bei Sozial- oder Rentenversicherung bei der Nebentätigkeit)? ... Die Tätigkeit ließe sich ohne Umstände entweder als Scheinselbständigkeit oder als arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit darstellen.