Beitragsbemessungsgrenze für Rente bei Anstellung plus Selbstständigkeit
Ich habe bei einer Beratung bei der Rentenversicherung letztes Jahr die klare, aber ziemlich unerwartete Antwort bekommen, dass für die abhängige Beschäftigung und die selbstständige Tätigkeit zwei unabhängige Beitragsbemessungsgrenzen gelten, ich also im schlimmsten Fall den doppelten Rentenbeitrag zahlen müsste. ... Ein gewerbetreibender Handwerker, der nebenher noch selbständig als Tennislehrer arbeitet, wird in beiden Tätigkeiten versicherungspflichtig. Auch die Kombination Beschäftigungsverhältnis plus Selbständigkeit kann zu einer Mehrfachversicherung führen.