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8 Ergebnisse für familienversicherung sgb kündigung abfindung

Krankenkasse GKV
vom 14.5.2021 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
So nun, habe ich mich Privat versichern lassen, da ich erneut ein Unternehmen gegründet habe (01.04.2021) Jetzt bin ich dabei die Familienversicherung zu kündigen, nun fordert meine Krankenkasse Unterlagen, in dem Brief steht: Sie waren am 16.07.2018 bei uns, und haben sich als Selbstständiger gemeldet. ... Daraufhin meinte die Krankenkasse: Okay, senden Sie und das einfach zurück, und notieren Sie das keine Selbstständigkeit bis zum 01.04.2021 war, wir werden das dann prüfen, und ihnen dann nach der Prüfung die Bestätigung der Kündigung zusenden. 
 1) Was wären die Konsequenzen wenn das aufgedeckt wird, welchen Schritt soll ich einleiten und wie soll ich damit nun umgehen und vorgehen? 
 
 ... 3.1) Weil ich mich diesbezüglich nicht gemeldet habe, das ich wieder in die Familienversicherung komme, da ab dem 31.12.2019 nicht mehr Selbstständig?

Minijob und Versicherung nach Abfindung
vom 9.12.2009 46 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Werde zum 31.12.09 ausscheiden und eine Abfindung von 76504€ bekommen. ... (Familienversicherung,verheiratet,zwei Kinder) Meine Frau hat nur einen Minijob,höchstens 300 Euro im Monat. ... Inwiefern wird die Abfindung behandelt und ist das rechtilich gesehen in Ordnung?
Abfindung und Krankenkasse
vom 3.1.2008 40 € Historischer Preis
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Ich habe dafür eine Abfindung von über 100000 Euro erhalten. ... Die Krankenkasse Antwortete mir das ein Teil meiner Abfindung als Einkommen zählt und ich mich in dieser Zeit freiwillig versichern muss.
Krankenversicherungspflicht nach Aufhebungsvetrag
vom 30.6.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
. § 144 SGB III) war ich durch die Agentur für Arbeit gesetzlich krankenversichert. ... Auf diese Kündigung habe ich sodann am 15.03.2007 ein Schreiben meiner Krankenversicherung erhalten mit folgendem Wortlaut: "Wir haben Ihre Kündigung erhalten. ... Begründung: Erhalt der Abfindung.