Renovierung von Dachfenstern in einer WEG. Wer trägt die Kosten?
vom 28.9.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Ich bekomme ein Protokoll von einer Eigentümerversammlung (10.9.2025) mit folgendem Wortlaut zugesandt: „Beschluss" Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit den Dachflächenfenstern stehen, ab sofort vollständig vom jeweiligen Sondereigentümer zu tragen sind. Dies umfasst insbesondere: *Reparatur-und Instandhaltungskosten *Kosten für den Austausch oder die Erneuerung der Dachfächenfenster *Kosten für Wartung, Reinigung oder sonstige Maßnahmen Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung künftig bei der Abrechnung und bei der Auftragsvergabe entsprechend zu berücksichtigen. Begründung: Dachflächenfenster befinden sich im Bereich der jeweiligen Wohnung und dienen ausschließlich dem Sondereigentum.