Hallo, meine Frage ist folgende.Meine Mieterin wohnt seit 2020 in einer Wohnung in meinem Hause.Sie hat sich,wie ich erst jetzt feststellen mußte,nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet.Sie hat ihren Namen nicht auf Briefkasten geschrieben und auch auf Klingeltaste nicht.Das erfuhr ich erst jetzt.Sonst haben wir Brief bei ihr unter Wohnungstür getan,wenn sie nicht anwesend war. ... Die Sorgfaltspflicht ,die sie für die Wohnung hat,mit heizen ,putzen und lüften wurde von ihr nicht durchgeführt. Kann ich ihr das Mietverhältnis fristlos kündigen,da sie Sorgfaltspflicht nicht erfüllt hat und sich nicht polizeilich angemeldet hat.Ich habe vom Einwohnermeldeamt bisher,nach Rückfrage,noch keine Antwort erhalten.Sie hat wohl die Mietgeberbescheinigung nicht beim Einwohnermeldeamt abgegeben und sich wohl nicht angemeldet.Mir wurde ihrerseits darüber nichts mitgeteilt.