Sachverhalt: - Mieter zieht aus ohne Streichen, ohne Schließen von Löchern, Entfernen von Nägeln, Entfernen von Lampen, mit Dokumentieren Flecken an der Wand /Rissen in der Farbe an der Wand - Dies hat der Mieter im Übergabeprotokoll auch so bestätigt - Wohnung wurde neu gemalert übergeben (Sonstige Vereinbarung Mietvertrag: "Es gilt als vereinbart, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung im gleichen Zustand wie beim Einzug übergeben wird. ... - Kann ich den Mieter dazu zwingen zu Streichen / die Kosten dafür zu übernehmen / dafür die Kaution einzubehalten? ... Darüber hinaus hat der Mieter die Möglichkeit, selbst zu renovieren; die Schönheitsreparaturen müssen jedoch fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt werden; ist der Mieter einer entsprechenden Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nur unzureichend nachgekommen, so hat er die entsprechende Quote gemäß Kostenvoranschlag zu zahlen."