Heckenhöhe durch Vermieter
vom 13.5.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Meine Vermieter(in – sie hat das Sagen) will dem nicht zustimmen, und zwar rein aus Prinzip (und lässt auch im Spätfrühling und Sommer rückschneiden, und zwar nur vertikal). ... -zu einer verstärkten Verdreckung der Fenster durch die Verkehrsemissionen und wahrscheinlich auch zu einer überdurchschnittlich hohen Feinstaubbelastung -ständig Verkehrsgeräusche (trotz 3-fach Verglasung) Durch eine Hecke, die etwa mind. 1,60 – 1,80 m hoch ist, könnte fast vollständiger Sichtschutz gewährleistet sein und die genannten Dreck- und Geräuschemissionen erheblich gemindert werden. ... Sämtliche Kommunikation erfolgt auf Wunsch der Vermieter über einen Vollmachtnehmer, und zwar ausschließlich formell - niemals auf einer persönlichen und mitmenschlichen Ebene.