Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Gegensatz zu einem festen Zaun oder in der Erde eingepflanzten Büschen und Bäumen lässt sich ein Pflanzkübel jederzeit wieder entfernen. Deshalb kann der Mieter in dem von ihm allein genutzten Garten auch Schaukel, Klettergestell und sogar einen Wohnwagen ohne Zustimmung des Vermieters aufstellen. Eine erhebliche optische Beeinträchtigung sehe ich bei Aufstellen von Pflanzkübeln im Garten auch nicht, weshalb ich eine Zustimmung hierzu für entbehrlich halte.
Für einen Sichtschutzzaun ist dagegen eine Zustimmung erforderlich. Wenn den übrigen Wohnungseigentümern und anderen Mietern bzw. dem Eigentümer durch die Veränderung kein Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG
erwächst, darf diese Zustimmung aber wegen § 242 BGB
nicht einfach verweigert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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