Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen in Zusatzvereinbarung
vom 3.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Diese verpflichtet uns als Mieter bei Auszug zur Übernahme der vollen Kosten für Malerarbeiten durch eine Fachfirma, was mit der Verwendung spezieller Mineralfarben begründet wird. ... Der Vermieter will nicht, dass die Wände unnötig gestrichen werden. Bei Beendigung des Mietvertrages Wie schon unter Punkt 1 dieser Vereinbarung ausgeführt, wollen Mieter und Vermieter insbesondere in diesem Falle keine Auseinandersetzungen.