Eigentümer der OG-Wohnungen sollen Sanierung der Dachterrassen alleine bezahlen
vom 7.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden.