Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Im Verdacht ist meine Waschmaschine, die sich direkt darüber befindet. ... Es besteht aber Gewissheit, dass es sich um Wasser aus dem Bereich Waschmaschine handelt, also nicht z.B. um Regenwasser oder eine übergelaufene Badewanne. ... Die betroffenen Eigentümer unter mir fordern nun von mir als „Verursacher" die Begleichung der Schäden.