Mindestmietlaufzeit bei Student
vom 12.9.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Per Anlage aus dem Mietvertrag wurde eine zweijährige Mindestmietlaufzeit festgelegt, diese lautet wie folgt: "Die Mindestmietdauer beträgt: 2 Jahre Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen, ist – nur mit Zustimmung des Vermieters – eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags möglich, Voraussetzung dafür ist die nahtlose Anschlussvermietung an einen geeigneten neuen Mieter.