Deshalb wollte ich ihn demnächst abreißen lassen, um Platz für ein neues Haus zu schaffen, das ich irgendwann – vielleicht im kommenden Jahr, vielleicht auch erst viel später – zum Eigenbedarf bauen möchte. Nun hat sich ergeben, dass ein Bekannter aufgrund einer Trennung dringend eine Notunterkunft benötigt, in der er vorübergehend für maximal einige Monate unterkommen kann. ... Da man aber nie weiß, wie’s im Leben so kommt, folgende Frage: Um was für eine Art (Muster-)Mietvertrag sollte es sich handeln, damit er 1) keine Ansprüche auf Beseitigung irgendwelcher Mängel stellen kann, 2) den Bungalow tatsächlich nur für eine bestimmte Zeit benutzt und der Mietvertrag danach rechtsverbindlich ausläuft, 3) dennoch zur Übernahme sämtlicher Nebenkosten (Wasser, Müll etc.) verpflichtet wird?