bevorstehenden Modernisierung, Kostenteilung und Beendigung der Nutzung an
vom 25.7.2025
für 40 €
beantwortet von
Es handelt sich um einen Zweifamilienhaus, der Mieter bewohnt die Wohnung im EG mit 96m² und meine Wohnung mit 100,78m² Wohnfläche. ... Sollten Sie das Sonderkündigungsrecht nicht nutzen, wird die genannte Mieterhöhung anteilig auf Mitteilung zur Modernisierung die verbleibende Mietdauer bis zum regulären Vertragsende im Maerz 2025 berechnet und entsprechend erhoben.