Mietvertrag Formulierung Schönheitreparaturen
vom 23.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dazu ist im MV §11 "Schönheitsreparaturen durch den Mieter" formularmäßig vorgegeben: bei 1.) ... Dann unter §29 bei Mietvertragsabschluss handschriftlich eingetragen: Die Wohnung ist neu renoviert. ... Kann man die Feststellung: „Renovierungen sind beim Auszug in jetziger Farbe durchzuführen" auch so deuten, dass für den Fall, dass bei Auszug –in Kenntnis von -§ 11– nur dann Renovierungen notwendig sind, wenn der Zustand es erfordert.