Verantwortung und Kostenübernahme für neu angelegte Gartenanlage am Einzugstag
vom 28.8.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung trotz einer Mahnung nicht unverzüglich nach, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Die für die Durchführung der Gartenpflege erforderlichen Geräte und Betriebsmittel hat der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Kosten der Garten- und Vorgartenpflege können als Betriebskosten gem.