Ist die angekündigte Mieterhöhung rechtswirksam?
vom 22.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Mieterhöhung soll zum 01.10.2025 in Kraft treten. ... Der Vermieter hat mir auf Nachfrage jedoch avisiert, dass dieser Mietspiegel nicht gilt, weil er 3 vergleichbare Wohnungen angegeben hat, bei denen höhere Mieten gezahlt werden. ... Sind die angegebenen Wohnungen wirklich vergleichbar und muss ich demnach die höhere Miete zahlen?